Wer Ihnen gegenübersitzt
Ich bin Deutsch-Indonesier. Deshalb geht dieser Weg über meinen Schreibtisch.
Ich lebe in Schleswig-Holstein und erkläre auf Indonesisch, wie eine Ausbildung in Deutschland wirklich funktioniert: was das Visum verlangt, was die Ausbildung einbringt und was sie fordert. Wer sich danach bei mir meldet, hat verstanden, worauf er sich einlässt, und hat oft schon Monate Deutschunterricht hinter sich.
Ich spreche mit den Bewerbern in ihrer Sprache und mit Ihnen in Ihrer. Wenn im Verfahren etwas hakt, sitzt zwischen uns keine Agentur im Herkunftsland, die ich erst fragen müsste.
Erstes Telefonat
Die Fragen, die zuerst kommen
Sprechen die Bewerber genug Deutsch?
Deutsch auf Niveau B1, nachgewiesen durch ein anerkanntes Zertifikat, vor der Einreise. Das ist keine Zusage von mir, sondern Bedingung für das Ausbildungsvisum. Ihr Vorstellungsgespräch führen Sie auf Deutsch.
Wie lange dauert das?
Vom unterschriebenen Ausbildungsvertrag bis zur Ankunft in der Regel rund vier Monate, weil ich das beschleunigte Verfahren nutze. Ohne dieses Verfahren muss man eher mit einem Jahr rechnen. Für einen Ausbildungsstart im August sollte der Vertrag im Februar oder März stehen.
Was kostet mich das, bevor jemand im Betrieb steht?
An Vermittlungshonorar nichts. Bis zum unterschriebenen Ausbildungsvertrag entstehen Ihnen keine Kosten bei mir. Danach zahlen Sie in drei Schritten, jeder an ein nachprüfbares Ereignis gebunden statt an einen Kalendertag. Dazu kommen die amtlichen Gebühren der Behörden, die nicht über mich laufen. Die Höhe meines Honorars bespreche ich im Gespräch, wenn feststeht, um welchen Umfang es geht.
Was bleibt bei mir liegen?
Der Ausbildungsvertrag zu regulären Bedingungen, ein Antrag bei Ihrer Ausländerbehörde, Unterstützung bei der Wohnung und etwas Zeit im ersten Monat. Den Rest übernehme ich. Was das im Einzelnen heißt, schicke ich Ihnen nach unserem Gespräch schriftlich zu.
Und wenn es doch nicht klappt?
Bricht ein vermittelter Auszubildender in den ersten vier Wochen nach der Anreise ab, tritt er die Stelle nicht an oder wird das Visum abgelehnt, suche ich ohne zusätzliches Vermittlungshonorar erneut. Was im Einzelnen gilt und welche Fälle ausgenommen sind, steht im Vertrag.
Warum ausgerechnet Indonesien?
Weil dort sehr viele junge Menschen die Schule abschließen und einen Teil von ihnen eine Ausbildung in Deutschland ernsthaft interessiert, während hier Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben. Zwischen beidem steht keine Motivationslücke, sondern eine Informations- und Verfahrenslücke. Genau diese Strecke arbeite ich ab.
Rollenteilung
Wer was übernimmt
Auf meiner Seite
- Vorauswahl nach Sprachniveau, Schulabschluss und Eignung
- Prüfung vorab, ob Ihre Ausbildungsvergütung für das Visum ausreicht
- Vorbereitung des Antrags bei der Ausländerbehörde
- Steuerung der Unterlagen: Apostille, beglaubigte Übersetzungen, Visumantrag
- Rückwärtsplanung aller Termine ab Ausbildungsbeginn
- Checkliste und Reihenfolge für die ersten Wochen im Land
Auf Ihrer Seite
- Ausbildungsvertrag zu regulären Bedingungen
- Antrag bei Ihrer Ausländerbehörde, den nur der Betrieb stellen kann
- Wohnung oder Bürgschaft, damit ein Vermieter überhaupt zusagt
- Zeit im ersten Monat für Bürgeramt, Konto, Krankenkasse, Berufsschule
Beides lässt sich nicht auslagern, auch nicht an mich. Alles Weitere dazu bekommen Sie nach unserem ersten Gespräch schriftlich.
Rahmenbedingungen
Passt das zu Ihrem Betrieb?
- Herkunftsland
- Indonesien
- Sprachniveau
- Deutsch B1 vor der Einreise, anerkanntes Zertifikat
- Branchen
- Pflege und Gesundheit, Hotellerie und Gastronomie, Handwerk und Bau, Metall, Technik und Industrie
- Ausbildungsbeginn
- 1. August oder 1. September, spätestens 1. Oktober
- Vorlauf
- Ausbildungsvertrag im Februar oder März für einen Start im August
- Vergütung
- Die Ausbildungsvergütung muss den Lebensunterhalt decken, sonst wird das Visum schwierig. Liegt sie knapp darunter, gibt es Wege, die Lücke zu schließen. Ich rechne das vor dem ersten Vorschlag nach
- Region
- Schwerpunkt Norddeutschland, Sitz in Schleswig-Holstein. Anfragen aus anderen Regionen sind trotzdem willkommen
- Für Bewerber
- kostenfrei, so schreibt es das Gesetz vor. Bezahlt wird ausschließlich vom Betrieb