Leistungen
Was ich für Sie übernehme
Zwei Umfänge. Der Unterschied liegt nicht in der Qualität der Bewerber, sondern darin, wie viel nach der Zusage noch bei Ihnen liegen bleibt.
Umfang
Basis und Premium
Basis
Die Vermittlung selbst, von der Vorauswahl bis zur Anreise.
- Vorauswahl nach Sprachnachweis, Schulabschluss und Eignung für den Beruf
- Profile passender Bewerber mit vollständigen Unterlagen
- Moderiertes Videogespräch zwischen Ihnen und dem Bewerber
- Begleitung des gesamten Visumverfahrens gegenüber Behörden und Botschaft
- Steuerung der Unterlagen: Beglaubigungen, Übersetzungen, Anträge
- Terminplanung rückwärts ab Ausbildungsbeginn
- Checkliste für die ersten Wochen im Betrieb und im Land
Premium
Alles aus Basis, zusätzlich:
- Koordination der Wohnungssuche, von der Recherche bis zum Mietvertrag
- Begleitung der Behördengänge nach der Ankunft, Termine vorab gebucht
- Betreuung in den ersten drei Monaten, mit festen Rückmeldungen an Sie
Welcher Umfang zu Ihrem Betrieb passt, hängt vor allem davon ab, ob Sie Wohnraum stellen können. Das klären wir im ersten Gespräch, danach bekommen Sie beide Umfänge schriftlich mit allen Einzelheiten.
Honorar
Sie zahlen erst, wenn der Vertrag steht
Bis zum beidseitig unterschriebenen Ausbildungsvertrag entstehen Ihnen bei mir keine Kosten. Danach wird in drei Teilen abgerechnet, und jeder Teil hängt an einem Ereignis, das Sie nachprüfen können: der unterschriebene Vertrag, die Zustimmung der Behörde, die Ankunft Ihres Auszubildenden.
Die Höhe bespreche ich im Gespräch, sobald feststeht, um welchen Umfang und wie viele Ausbildungsplätze es geht. Ab dem dritten Auszubildenden im selben Auftrag wird es günstiger, weil die Arbeit für mich tatsächlich weniger wird.
Bricht ein vermittelter Auszubildender in den ersten vier Wochen nach seiner Anreise ab, tritt er die Stelle nicht an oder wird das Visum abgelehnt, suche ich ohne zusätzliches Vermittlungshonorar erneut. Was im Einzelnen gilt und welche Fälle ausgenommen sind, regelt der Vertrag.
Bewerberseite
Für die Bewerber ist die Vermittlung kostenfrei
Ich nehme ausschließlich Geld von Betrieben, nie von Bewerbern, weder direkt noch über Dritte. So schreibt es das Gesetz vor.
Für Sie heißt das: Ihr künftiger Auszubildender schuldet mir nichts. Er kommt nicht mit einer Vermittlungsgebühr im Rücken, die er von seiner Ausbildungsvergütung abtragen muss.